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Mit einer Arbeitslosenquote von 7,4 Prozent liegt Belgien unter dem Durchschnitt der Eurozone von 8,7 Prozent im 2. Quartal 2004. Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, das umfasst die Länder der EU und die Schweiz, unterliegen keinen bürokratischen Beschränkungen auf dem belgischen Arbeitsmarkt. Sie können jederzeit nach Belgien reisen, und ohne Arbeitserlaubnis jede beliebige Arbeit annehmen. Nach drei Monaten Aufenthalt muß eine formale Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die aufgrund geltenden Gemeinschaftsrechts unproblematisch erteilt wird. Allgemeine Infomationen über Belgien Amtssprache: Niederländisch, Französisch, Deutsch | Hauptstadt: Brüssel | Staatsform: Parlamantarische Monarchie | Fläche: 30.528 km² | Einwohnerzahl: 10.666.866 | Bevölkerungsdichte: 349 Einwohner pro km² | BIP: Total 94.507 Mio. US$ | BIP pro Einwohner 42.557 US$ | Währung: Euro | Unabhägigkeit: 4. Oktober 1830 (Proklamation) 19. April 1839 (internationale Anerkennung) | Nationalhymne: La Brabançonne (französisch) bzw. De Brabançonne (niederländisch), zu deutsch „Das Lied von Brabant“ | Nationalfeiertag: 21. Juli (Tag der Vereidigung des 1. belgischen Königs, Leopold I.) | Zeitzone: UTC+1 MEZ, UTC+2 (März bis Oktober) | KFZ-Kennzeichen: B | Internet TLD: .be | Telefonvorwahl: +32 Links zum arbeiten in Belgien: www.auswaertiges-amt.de Auswärtiges Amt |
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